(AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ingenieurbüro Bulut
Inh.: Mikail Bulut
Sudetenstraße 2
88239 Wangen
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Ingenieurbüro Bulut (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern über Beratungs-, Moderations-, Coaching- und Engineering-Dienstleistungen.
(2) Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und für einen Zeitraum von 14 Kalendertagen gültig.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots, eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung zwischen den Vertragsparteien.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- FMEA-Moderation
- FMEA-Beratung
- FMEA-Coaching
- Projektbegleitung
- Engineering-Dienstleistungen
- methodische Unterstützung bei der Einführung und Anwendung der AIAG & VDA FMEA-Methodik
(2) Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Beratungs- und Moderationsleistung entsprechend dem anerkannten Stand der Technik.
(3) Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche zur Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zeichnungen, Spezifikationen sowie Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend.
(3) Bei Vor-Ort-Terminen stellt der Auftraggeber geeignete Arbeitsplätze, Besprechungsräume sowie erforderliche technische Infrastruktur zur Verfügung.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.
(4) Bei Projekten mit vereinbartem Pauschalhonorar ist der Auftragnehmer berechtigt, das Honorar entsprechend dem Projektfortschritt oder in vereinbarten monatlichen Teilbeträgen abzurechnen.
(5) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
§ 6 Reise- und Nebenkosten
(1) Reisezeiten sowie Fahrtkosten werden entsprechend der Vereinbarung im jeweiligen Angebot berechnet.
(2) Weitere projektbezogene Auslagen, insbesondere für Hotel, Bahn, Flug, Taxi, Parkgebühren, Maut oder vergleichbare Reisekosten, werden zum tatsächlichen Aufwand weiterberechnet, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
§ 7 Leistungsänderungen
(1) Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Auftraggebers, die nach Vertragsschluss erfolgen, können zu einer Anpassung von Vergütung und Terminen führen.
(2) Zusätzliche Leistungen werden nach der jeweils gültigen Honorarvereinbarung oder nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
§ 8 Termine und höhere Gewalt
(1) Vereinbarte Termine gelten unter dem Vorbehalt unvorhersehbarer Ereignisse, insbesondere höherer Gewalt, Krankheit, behördlicher Anordnungen oder sonstiger Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
(2) In diesen Fällen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.
§ 9 Verantwortung und Haftung
(1) Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich methodische Beratungs-, Coaching- und Moderationsleistungen.
(2) Die Verantwortung für die fachlichen Inhalte der FMEA, sämtliche Bewertungen, Risikoeinstufungen, Maßnahmen, Entscheidungen, Freigaben sowie die technische Richtigkeit der Ergebnisse liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Produktentwicklung, Konstruktion, Prozesse, Fertigung, Produktsicherheit oder gesetzliche Konformität der durch den Auftraggeber entwickelten Produkte oder Prozesse.
(4) Die Ergebnisse einer Moderation oder Beratung stellen Empfehlungen dar und ersetzen keine technischen, konstruktiven oder organisatorischen Entscheidungen des Auftraggebers.
(5) Der Auftragnehmer haftet ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(6) Eine Haftung für Entscheidungen oder Maßnahmen des Auftraggebers, die auf Grundlage der Beratungs- oder Moderationsleistung getroffen werden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(7) Die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle oder sonstige mittelbare Schäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
§ 11 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen, Dokumentationen, Präsentationen, Moderationsunterlagen, Templates, Checklisten, Auswertungen und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke.
(3) Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Nutzung durch Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht zulässig.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers in Wangen im Allgäu.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.